Online-Kommentar
Geleitwort
Ende
2013 wurden mir
erstmalig die
Pläne des
Verlages
bekannt, einen
frei verfügbaren
Online-Kommentar
zum Bürgerlichen
Recht
veröffentlichen
zu wollen. Neben
der
Internet-Darstellung
des Gesetzes
sollte es ein
Expertenkommentar
auf fachlich
hohem Niveau
werden, der von
Umfang und
Praxisbedeutung
her dem bekannten
BGB-Kommentar
Palandt nicht
unähnlich wäre.
Ein Jahr später
ist
festzustellen,
dass es dem Verlag
gelungen ist,
eine Vielzahl
prominenter und
hervorragend
qualifizierter
Autoren zu
gewinnen.
Diese
kommentieren in
ihrem
Spezialbereich
des Zivilrechts
den Gesetzestext
und seine
Anwendung sowohl
für die
Leserschaft der
Rechtslaien als
auch für unsere
Berufskollegen.
Die
Zitierfähigkeit
mit Randnummern
ermöglicht eine
gute Verbreitung
in Fachkreisen.
Angesichts der
registrierungsfrei
veröffentlichten
Internetinhalte
kann von einer
ausgezeichneten
Indexierung durch
die gängigen
Internet-Suchmaschinen
wie Google
ausgegangen
werden. Ein
schlüssiges
Verbreitungskonzept
ist damit
gegeben.
Dass diese
Online-Publikation
bei Juristen wie
Rechtslaien
gleichermaßen
eine sehr starke
und positive
Resonanz erhalten
wird, daran hege
ich keinen
Zweifel, handelt
es sich doch beim
Bürgerlichen
Gesetzbuch um das
zentrale
Kerngesetz
unseres Landes,
mit dem sich jeder
Bürger und jeder
Jurist mehrmals
pro Jahr
beschäftigen
muss: Jeder
Kaufvertrag, die
Arbeitsverhältnisse,
die Grundlagen
des
Gesellschaftsrechts,
der Verzugszins,
ein ganzes Buch
jeweils zum
Familien- und zum
Erbrecht - unser
tägliches Leben
wird vom BGB
bestimmt.
Ich wünsche zur
Veröffentlichung
alles Gute und
insbesondere auch
den Erfolg, der
diesem
großartigen
Projekt gebührt.
Prof.
Dr. iur. Dr.
iur. habil.
Gerrick Frhr.
v.
Hoyningen-Huene
maat-Rechtsanwälte,
München
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