Der freie
                                                          BGB-Kommentar

Online-Kommentar


Geleitwort
Prof. Dr.
                                                          iur. Dr. iur.
                                                          habil. Gerrick
                                                          Frhr. v.
                                                          Hoyningen-Huene

Ende 2013 wurden mir erst­malig die Pläne des Ver­lages be­kannt, einen frei ver­füg­baren Online-Kommen­tar zum Bürger­lichen Recht ver­öffent­lichen zu wollen. Neben der Internet-Dar­stellung des Ge­setzes sollte es ein Experten­kommentar auf fach­lich hohem Niveau werden, der von Um­fang und Praxis­be­deutung her dem be­kannten BGB-Kommen­tar Palandt nicht un­ähnlich wäre.

Ein Jahr später ist fest­zu­stellen, dass es dem Verlag ge­lungen ist, eine Viel­zahl prominenter und her­vor­ragend qualifi­zierter Autoren zu ge­winnen.

Diese kommen­tieren in ihrem Spezial­bereich des Zivil­rechts den Gesetzes­text und seine An­wendung sowohl für die Leser­schaft der Rechts­laien als auch für unsere Berufs­kollegen.

Die Zitier­fähig­keit mit Rand­nummern er­möglicht eine gute Ver­breitung in Fach­kreisen. An­ge­sichts der registrierungs­frei ver­öffent­lichten Internet­inhalte kann von einer aus­ge­zeichneten Indexierung durch die gängigen Internet-Such­maschinen wie Google aus­gegangen werden. Ein schlüssiges Ver­breitungs­konzept ist damit ge­geben.

Dass diese Online-Publikation bei Juristen wie Rechts­laien gleicher­maßen eine sehr starke und positive Resonanz er­halten wird, daran hege ich keinen Zweifel, handelt es sich doch beim Bürger­lichen Gesetz­buch um das zentrale Kern­gesetz unseres Landes, mit dem sich jeder Bürger und jeder Jurist mehr­mals pro Jahr be­schäftigen muss: Jeder Kauf­vertrag, die Arbeits­ver­hält­nisse, die Grund­lagen des Gesell­schafts­rechts, der Ver­zugs­zins, ein ganzes Buch jeweils zum Familien- und zum Erb­recht - unser täg­liches Leben wird vom BGB bestimmt.

Ich wünsche zur Ver­öffent­lichung alles Gute und ins­besondere auch den Erfolg, der diesem groß­artigen Projekt ge­bührt.

Prof. Dr.
                                                        iur. Dr. iur.
                                                        habil. Gerrick
                                                        Frhr. v.
                                                        Hoyningen-Huene




Prof. Dr. iur. Dr. iur. habil. Gerrick Frhr. v. Hoyningen-Huene
maat-Rechtsanwälte, München