Der Schwiegersohn läßt grüßen
Georg M. Sieber
Die Karriere eines Anwalts ist genau das, was das Wort Karriere sagt: Es kommt von carra, dem lateinischen Wort für Pferdewagen. Natürlich gab es den auch als Renn-Version.
Im Römischen Reich eilte es meistens. Für solche Fälle hielten sich die jungen Männer durch Wettkämpfe fit. Dann bretterten sie über die Plätze und kurvten todesmutig über die Runden der Arenen. So ein carrierista galt ein Erfolgsmensch, war umschwärmt als Star, dessen Können nicht laut genug zu preisen war.
Und wie es weiterging, wissen wir. Der Karrierist gilt heute als blindlings um Ruhm und Ehre rangelnder junger Mensch zweifelhaften Charakters. Die Industrie 4.0 gilt als gelungene Nachbildung der alten Rennarena: zum Amüsement des zahlkräftigen Pöbels (von lat. populus= Volk) riskieren die Fahrer immer wieder Gesundheit und Leben, und zwar immer auf genau gleiche Weise.
Ein Anwalt mit Karriereträumen müsste mit Herz und Verstand in der Welt der alten Römer stehen – vielleicht auch nur stecken geblieben sein. Dann wird er die Fachanwaltsroutinen schätzen, in einer namhaften Kanzlei ein respektierter Partner sein, ein willkommener Schwiegersohn werden und in der oberen Mittelschicht womöglich angesehen und vermögend.
Vielleicht geht er aber „in die Wirtschaft“. Dann würde er als Justitiar (Syndikusanwalt) ein paar Mal den Wechsel zu einem jeweils etwas größeren oder mutigeren Betrieb schaffen. Dem würde er das rechtliche Feld bestellen, die hinzugezogenen oder –ziehenden Kanzleien unterstützen und beraten, würde sich vielleicht in der Branche allmählich einen guten Namen machen, und würde sich zu einem exponierten Angestellten entfalten.
In reiferen Jahren würde er vielleicht abermals in die „Wirtschaft“ berufen: als Syndikusanwalt eines großen Betriebs oder Verbandes. Ein Syndikus – so viel könnte man wissen – ist jemand, der syn (=mit) und dike (=Rechtsspruch) mit den Fällen seines Arbeitgebers wie ein selbständiger, unabhängiger Anwalt umgeht - einerseits auf Gehaltsbasis und andererseits als Herr der eigenen Risiken.
Zum 1. Januar 2016 hat das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ für ihn ein neues Berufsbild hervorgebracht. In diesem Faraday’schen Käfig würde unser Anwalt als bereits erfahrener Player fachlich aufblühen, würde eigenständig Aufträge und Mandate an Kanzleien und Spezialisten ausreichen, dürfte auch selber honorarpflichtig an den Aufträgen mitwirken In dieser Position würde er seine frühen Träume verwirklichen können. Er wäre von jeglicher Karriere-Ödnis erlöst und in einem freien Beruf angekommen - keine Karriere im Wortsinn, keine Sicherheitsansprüche, die nur dem Beamten zustehen, keine Einzahlungen in die Rentenversicherung, wie sie von einem Angestellten erwartet werden. Da würde er seinen Träumen folgen können. Aufstieg statt Karriere.
Unser Autor
Georg M. Sieber, Jahrgang 1935, ist Diplompsychologe in München. 1964 gründete er sein Institut für Angewandte Psychologie, die Intelligenz System Transfer GmbH (11 Niederlassungen). Sein persönliches Interessengebiet sind Schriften historischer Vorläufer der heutigen Psychologie, de Federico II., Machiavelli, Palladio, Ínigo López de Loyola u.a.
Für den fachlichen Austausch steht er gerne zur Verfügung:
Georg.Sieber@IST-Muenchen.de
Dieser Beitrag ist erschienen im Newsletter 'Karriere-Jura', den Sie hier abonnieren können.
Copyright Artikel: Karriere-Jura GmbH, Karriere-Jura.de ®