Karriere-Jura Jubiläums-Newsletter zum 20-jährigen
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was bedeutet der Lockdown für Ihre Karriere? Bei vielen ergeben sich freie Zeit-Budgets, um an der eigenen Karriere zu arbeiten. Also bspw. Fachbeiträge zu veröffentlichen, elektronisch zu 'Netzwerken' oder sich mit Fortbildungen, neuen Sprachkenntnissen und vielem mehr besser zu positionieren. In dieser Ausgabe beleuchten wir die Unterschiede von Telearbeit, Homeoffice und mobilem Arbeiten. Unser Glossist Georg M. Sieber hat sich diesmal Gedanken zur Nachhaltigkeit und zu den juristischen Abwägungskriterien der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit gemacht. Und zu guter Letzt ist die Stellenbörse Karriere-Jura 20 Jahre alt geworden.
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Viel Spaß bei der Lektüre! |
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Ihr Karriere-Jura Team |
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Homeoffice und mobiles Arbeiten rechtssicher gestalten Die Coronapandemie zwang viele Unternehmen und Arbeitnehmer dazu, Homeoffice und mobiles Arbeiten in viel stärkerem Ausmaß als bislang zu erproben. Hierzu folgt ein arbeitsrechtlicher Überblick von Dr. Felix Diehl, Rechtsanwalt der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei der internationalen Großkanzei Baker McKenzie im Frankfurter Büro.
Den Beitrag finden Sie unter folgendem Link . |
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20 Jahre Karriere-Jura
Tatsächlich ist die Stellenbörse Karriere-Jura im Frühjahr 2000 gestartet. Wußten Sie, was ihr ursprünglicher Zweck war?
Einige Anekdoten aus 20 Jahren finden Sie in unserer kurzweiligen Jubiläums-Nachlese . |
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Glosse zur Nachhaltigkeit & zu den juristischen Abwägungskriterien der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit
Erforderlichkeit, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit in der Abwägung: Wie könnte Janisch in seiner dreifaltigen Begrifflichkeit denn wohl eine Art vorläufiges Gleichgewicht in seiner Verhältnismäßigkeit erreichen? Abzuwägen hätte er wohl zuerst die Geeignetheit gegen die Erforderlichkeit eines Verhaltens. Danach müsste er abwägen „Geeignetheit vs. Verhältnismäßigkeit“ und schließlich die „Erforderlichkeit vs. Verhältnismäßigkeit“. Kann die Waldwirtschaft nachhaltig sein wie Südtiroler Speck oder zeigt die adjektivische Verwendung, dass schon das Grundkonzept der Nachhaltigkeit vom Verwender gar nicht verstanden wurde?
Weiterlesen in der aktuellen Glosse...
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Arbeitgeberinterview
Wir begrüßen herzlich unser neues, renommiertes Autorenteam zum Unterhaltsrecht. Heute stellen wir die Kanzlei Meyer-Götz vor, die mit den §§ 1571 ff. BGB bereits vollständig veröffentlicht ist!
Die breit aufgestellte Kanzlei vertritt seit nunmehr über 40 Jahren bundesweit Mandanten und zählt zu den profiliertesten Adressen im Familien- und Erbrecht. Sie wurde im Stern-Magazin als eine der besten Anwaltskanzleien für Familienrecht ausgezeichnet. Frau Kollegin Karin Meyer-Götz wurde zum elften Mal in die Focus-Liste der 1000-Top-Anwälte in Deutschland aufgenommen.
Zum Arbeitgeberinterview Meyer-Götz, Oertel & Kollegen
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